GSB 7.1 Standardlösung

Download

Es stehen zum Download bereit ...

... allgemeine Informationen zum Projekt und der Software

... das Nutzerhandbuch, die technische Dokumentation und Schulungsunterlagen

... das Installationspaket der Software in der jeweils aktuellen Version

Der Download der Dokumentationen sowie der Installationspakete ist nur berechtigten Nutzern gestattet und erfordert die Eingabe von Zugangsdaten, die unter eNorm@bmj.bund.de angefordert werden können.

Hierbei ist zwischen Behörden und öffentlichen Einrichtungen des Bundes, solchen der Länder und sonstigen öffentlichen Stellen, die in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden sind, zu unterscheiden. Dies hat folgenden Hintergrund:

An eNorm selbst hat das Bundesministerium der Justiz ein ausschließliches und übertragbares Nutzungsrecht. Die Grundlage der Entwicklung von eNorm bildet jedoch die Software LegisWrite, an der die Europäische Gemeinschaft alle Rechte hält.

Die Bundesrepublik Deutschland hat von der Europäischen Gemeinschaft das Recht zur Nutzung und Anpassung von LegisWrite im Rahmen einer nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Lizenz eingeräumt bekommen. Insoweit sind die Bestimmungen eines mit der Europäischen Gemeinschaft vereinbarten "Memorandum of Understanding" und einer dazugehörigen Ergänzungsvereinbarung maßgeblich.

Die Vereinbarungen gewähren das Recht zur Nutzung und Anpassung von LegisWrite, soweit dies für eine effektive Nutzung von LegisWrite für das Projekt "Elektronische Arbeitshilfen und Verkündung" erforderlich ist, und verpflichtet zur vertraulichen Behandlung der zu LegisWrite offenbarten Informationen.

Im Hinblick auf die Weitergabe von eNorm - und damit einhergehend von Legiswrite - ergibt sich aus den genannten Vereinbarungen Folgendes:

  • Alle deutschen Ministerien und Behörden auf Bundesebene sowie alle öffentlichen Stellen oder Einrichtungen des Bundes, die am Gesetzgebungsverfahren beteiligt sind, sind als Nutzer von LegisWrite bereits berücksichtigt, so dass keine zusätzliche Lizenzvereinbarung betreffend LegisWrite erforderlich ist.


  • Deutschen Ministerien und Behörden auf Länderebene, öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, die in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden sind und ganz allgemein allen öffentlichen Stellen oder Einrichtungen, die am Gesetzgebungsverfahren beteiligt sind, kann auf Anfrage im Vertragsweg über das Bundesministerium der Justiz eine Unterlizenz an LegisWrite eingeräumt werden.

Die Überlassung von eNorm gestaltet sich sodann wie folgt:

  • Deutsche Ministerien und Behörden auf Bundesebene und ganz allgemein alle öffentlichen Stellen oder Einrichtungen des Bundes, die am Gesetzgebungsverfahren beteiligt sind, können auf Anfrage die Zugangsdaten für den Download von eNorm erhalten.


    Voraussetzung hierfür ist lediglich die Unterzeichnung und Übersendung einer Selbstverpflichtungserklärung per Brief oder Fax (das Formular ist auf Anfrage beim BMJ erhältlich), in der sich die betreffende Behörde, öffentliche Stelle oder Einrichtung des Bundes verpflichtet, an eNorm zu keinem Zeitpunkt Änderungen vorzunehmen, es sei denn in Absprache mit dem Bundesministerium der Justiz. In diesem Dokument ist gleichzeitig zu erklären, dass die Bedingungen des "Memorandum of Understanding" hinsichtlich der Software "LegisWrite" zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft einschließlich der dazugehörigen Ergänzungsvereinbarung, die auf Anfrage übersandt werden, zu jedem Zeitpunkt von dem Nutzer beachtet werden.

    Sobald die betreffende Erklärung beim BMJ eingegangen ist, werden die Zugangsdaten zum Download von eNorm zu Verfügung gestellt.

    Der Weg bis zur Nutzung von eNorm für ein Bundesressort

    Schematische Darstellung des Ablaufs

  • Deutschen Ministerien und Behörden auf Länderebene sowie öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, die in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden sind und ganz allgemein alle öffentlichen Stellen oder Einrichtungen, die am Gesetzgebungsverfahren beteiligt sind, kann auf Anfrage zunächst nur Einblick in die Dokumentation zu eNorm gewährt werden.

    Die Bereitstellung der Software eNorm zu Testzwecken oder zum Echtbetrieb erfordert den Abschluss einer Lizenzvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Justiz. Sie hat die kostenfreie Einräumung des Nutzungsrechts an eNorm zum Gegenstand und trägt gleichzeitig den Anforderungen Rechnung, die aufgrund des Memorandum of Understanding nebst Ergänzungsvereinbarung im Hinblick auf die Software LegisWrite zu beachten sind. Sodann können auch hier die erforderlichen Zugangsdaten zum Download von eNorm zur Verfügung gestellt werden.

    Der Weg bis zur Nutzung von eNorm für ein Bundesland

    Schematische Darstellung des Ablaufs

    Hinweis:
    Der Download der Dokumentationen und Installationsdateien ist nur berechtigten Nutzern gestattet und erfordert die Eingabe von Zugangsdaten, die unter eNorm@bmj.bund.de erhältlich sind. Der Downloadserver für das Installationspaket ist nur den hierfür freigeschalteten IP-Adressen zugänglich. Falls Sie den Server nicht erreichen, kontaktieren Sie bitte eNorm@bmj.bund.de.

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