GSB 7.1 Standardlösung

eNorm-Anwendersupport (Datenschutzhinweise)

Was passiert mit Ihren Daten?

Zum Zwecke der Bearbeitung der Supportanfrage ist es erforderlich, dass der Supportdienstleister bei der Kontaktaufnahme mit dem Support personenbezogene Daten erhebt. Dies sind der Name des Anrufers, das Ressort oder die Behörde, für die er tätig ist, das Referat, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse. Der Supportdienstleister benötigt diese personenbezogenen Daten, um die Berechtigung des Anrufers zur Inanspruchnahme des eNorm-Supports zu überprüfen und um ggf. erforderliche Rückrufe oder den Austausch von Dokumenten zu ermöglichen. Der Supportdienstleister beachtet bei der Datenverarbeitung die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Drei Monate nach Beendigung der Supportanfrage löscht der Supportdienstleister die personenbezogenen Daten mit Ausnahme der Angaben, die in einem monatlichen Tätigkeitsnachweis zur Abrechnung der erbrachten Leistungen und zu statistischen Zwecken an das BMJ weiter geleitet wurden (nämlich Ressort oder Behörde). Eine Weitergabe der übrigen personenbezogenen Daten an das BMJ erfolgt grundsätzlich nicht. Das BMJ kann in zwei Fällen die personenbezogenen Daten von Anrufern beim Supportdienstleister erfragen, um mit diesen Kontakt aufzunehmen:

1.   Zum Zwecke der Plausibilisierung der Rechnungsstellung

(Das BMJ prüft aus haushaltsrechtlichen Gründen stichprobenhaft, ob die abgerechneten Leistungen erbracht wurden.)

2.   Zum Zwecke der Weiterentwicklung von eNorm

(Das BMJ befragt einzelne Anrufer zu ihren konkreten technischen Anforderungen an das eNorm-Programm.)

Die vom Supportdienstleister bereitgestellten personenbezogenen Daten werden durch das BMJ drei Monate nach Erledigung des Anlasses der Datenabfrage gelöscht. Der Supportdienstleister übermittelt dem BMJ keine Dokumente oder Angaben zu den Inhalten des Rechtssetzungsvorhabens, welches Anlass für die Supportanfrage ist, ohne dass der Anfragende jeweils vorab sein Einverständnis hierzu erteilt hat.

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