GSB 7.1 Standardlösung

Zentrale eNorm-Anwenderbetreuung des Bundes

Visitenkarte Zentrale eNorm-Anwenderbetreuung - 2022

Das BMJ hat eine zentrale eNorm-Anwenderbetreuung eingerichtet, die Sie bei Ihrer gesetzgeberischen Tätigkeit unterstützt. Die Fa. DIaLOGIKa, Entwicklerin der Software eNorm, bietet einen kompetenten und reaktionsschnellen eNorm-Support an. Jede/r Beschäftigte des Bundes kann sich direkt an den Anwendersupport wenden. Der eNorm-Anwendersupport gibt Ihnen kompetente Anleitungen, wie Sie mit eNorm reibungslos (weiter-)arbeiten können.

Welche Hilfe können Sie erwarten?

Der Supportdienstleister hilft Ihnen bei allen Fragen und Problemen, die die eNorm-Anwendung betreffen. Das können sein:

·    Bearbeitung und Korrektur von eNorm-Dokumenten

·    praktische Anleitung zur Bedienung von eNorm

·    „Hilfe zur Selbsthilfe“. Eine Umformatierung von „normalen“, mit MS-Word erstellten Dokumenten in eNorm dürfen Sie nicht erwarten.

·    Möglich ist auch eine kurze Ersteinweisung in das eNorm-Programm (max. 30 min).

Haben Sie Probleme mit dem Herunterladen von Dokumenten, die in der Rubrik Download auf dieser eNorm-Webseite hinterlegt sind (z. B. fehlende Zugangsdaten, Installationsprobleme), wenden Sie sich bitte direkt an das BMJ (030 / 18 580 87 43 oder enorm@bmj.bund.de).

Informationen zum eNorm-Schulungsangebot erhalten Sie direkt auf der Homepage der BAköV unter "www-ifosbund.de" oder wenden Sie sich bitte an die Fortbildungsbeauftragten Ihres Hauses.

Zum Zwecke der Bearbeitung der Supportanfrage ist es erforderlich, dass der Supportdienstleister bei der Kontaktaufnahme mit dem Support personenbezogene Daten erhebt. Dies sind der Name des Anrufers, das Ressort oder die Behörde, für die er tätig ist, das Referat, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse. Der Supportdienstleister benötigt diese personenbezogenen Daten, um die Berechtigung des Anrufers zur Inanspruchnahme des eNorm-Supports zu überprüfen und um ggf. erforderliche Rückrufe oder den Austausch von Dokumenten zu ermöglichen. Der Supportdienstleister beachtet bei der Datenverarbeitung die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Drei Monate nach Beendigung der Supportanfrage löscht der Supportdienstleister die personenbezogenen Daten mit Ausnahme der Angaben, die in einem monatlichen Tätigkeitsnachweis zur Abrechnung der erbrachten Leistungen und zu statistischen Zwecken an das BMJ weiter geleitet wurden (nämlich Ressort oder Behörde). Eine Weitergabe der übrigen personenbezogenen Daten an das BMJ erfolgt grundsätzlich nicht. Das BMJ kann in zwei Fällen die personenbezogenen Daten von Anrufern beim Supportdienstleister erfragen, um mit diesen Kontakt aufzunehmen:

1.   Zum Zwecke der Plausibilisierung der Rechnungsstellung

(Das BMJ prüft aus haushaltsrechtlichen Gründen stichprobenhaft, ob die abgerechneten Leistungen erbracht wurden.)

2.   Zum Zwecke der Weiterentwicklung von eNorm

(Das BMJ befragt einzelne Anrufer zu ihren konkreten technischen Anforderungen an das eNorm-Programm.)

Die vom Supportdienstleister bereitgestellten personenbezogenen Daten werden durch das BMJ drei Monate nach Erledigung des Anlasses der Datenabfrage gelöscht. Der Supportdienstleister übermittelt dem BMJ keine Dokumente oder Angaben zu den Inhalten des Rechtssetzungsvorhabens, welches Anlass für die Supportanfrage ist, ohne dass der Anfragende jeweils vorab sein Einverständnis hierzu erteilt hat.  

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