GSB 7.1 Standardlösung

Headline Bezahlbares Wohnen Die Mietpreisbremse – zum Schutz der Mieterinnen und Mieter

Bezahlbares Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit: Alle Menschen in unserem Land müssen eine Wohnung finden und ihre Wohnung auch bezahlen können. Ein besserer Schutz von Mieterinnen und Mietern ist eine der dringlichsten Aufgaben für die neue Bundesregierung. Eine Maßnahme: die Verlängerung der Mietpreisbremse.  

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Die Mietpreisbremse – zum Schutz der Mieterinnen und Mieter

Rede der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, im Deutschen Bundestag.

Fragen und Antworten zum Thema

Für welche Wohnungen gilt die Mietpreisbremse?

Was wäre die Folge, wenn die Mietpreisbremse nicht verlängert würde?

Warum ist es gerechtfertigt, die Mietpreisbremse zu verlängern?

Was ist mit den weiteren Anpassungen des Mietrechts?

Bei der Mietpreisbremse handelt es sich um gesetzliche Regeln zur Miethöhe, die den Anstieg der Wohnraummieten in den Ballungsräumen verlangsamen sollen. Die Regeln wurden im Jahr 2015 eingeführt. Es gilt seither: Bei der Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete zu Mietbeginn höchstens um 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Falls die Vormiete bereits über diesem Betrag lag, so ist die Höhe der Vormiete für die Mietpreisbremse maßgeblich. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die anhand der tatsächlichen Marktlage ermittelte oder daran orientierte Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen. Oftmals geben Mietspiegel Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete.

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