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DokumenttypDocTypeRede | Datum16. November 2023Rede zum Ehenamens- und Geburtsnamensrecht im Bundestag

Rede des Ministers Dr. Marco Buschmann zur Ersten Lesung eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts am 16. November 2023 im Deutschen Bundestag

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen! Liebe Zuschauer! Die Bundesregierung legt dem Bundestag einen Gesetzentwurf zur Änderung des deutschen Namensrechts vor. Das Ziel ist, unser schon ziemlich in die Jahre gekommenes Namensrecht freier, moderner und auch toleranter zu machen. Ich glaube, das ist eine gute Nachricht für Millionen von Menschen in unserem Land.

Auf die Änderung hinsichtlich echter Doppelnamen freuen sich Millionen junger Paare; das weiß ich aus vielen Zuschriften, die ich bekommen habe. Es ist völlig okay, wenn sich einige dafür entscheiden, als Ehenamen einen Namen der beiden Partner zu tragen. Es ist auch okay, wenn sich andere für einen Beinamen entscheiden. Es gibt aber Millionen junger Menschen, die ihr Partnerschaftsmodell auf Augenhöhe dadurch zum Ausdruck bringen wollen, dass sie gemeinsam einen echten Doppelnamen tragen, den sie auch an ihre Kinder weitergeben können. Genau das machen wir jetzt möglich. Das ist ein Stückchen mehr Freiheit. Das ist eine gute Nachricht, meine sehr geehrten Damen und Herren.

An dieser Stelle kommt immer als Gegenargument - das weiß ich natürlich auch -: Kommt es denn nicht irgendwann zu Namensketten? Also würde der berühmte Herr Müller-Lüdenscheid unserer Kollegin Strack-Zimmermann einen Antrag machen - den würde sie nicht annehmen; das ist klar -, müsste keiner die Sorge haben, dass es zu der Namenskette Müller-Lüdenscheid-Strack-Zimmermann käme. Diese Regelung begrenzt die Kombinationsmöglichkeiten auf zwei Namenselemente. Also davor muss niemand Sorge haben.

Ich will ein Zweites nennen. Unser Namensrecht ist auch deshalb veraltet, weil darin immer noch nicht berücksichtigt wird, dass Partnerschaften auch scheitern können - und das geht zulasten von Kindern. Ich will Ihnen ein Beispiel nennen. Stellen Sie sich eine Frau vor, die in die Partnerschaft ein Kind mitbringt. Die Partnerschaft verläuft gut, man heiratet, das Kind wird einbenannt. Trotzdem kann es passieren, dass diese Ehe irgendwann scheitert; es kommt zur Scheidung. Dann ist das Kind gezwungen - anders als die Mutter, die ihren ursprünglichen Namen wieder annehmen kann -, wenn es volljährig ist, den Namen des Ex-Mannes der Frau, der ja gar nicht der leibliche Vater ist, zu behalten, und das ist geradezu absurd.

Es entzweit Mutter und Kind und widerspricht sogar der Abstammungsfunktion des Namensrechts. Deshalb machen wir es in einer solchen Konstellation bei der Rückeinbenennung Kindern leichter, den Namen ihrer Mutter wieder anzunehmen. Das macht das Recht flexibler. Das ist eine gute Nachricht für viele Menschen in unserem Land.

Wir werden - drittens - das Namensrecht auch toleranter machen. Wir haben in unserem Land viele Menschen, die eigene Namenstraditionen pflegen. Denken Sie beispielsweise an die Sorben: Eine Frau Kralowa muss sich in Deutschland „Frau Kral“ nennen, obwohl es die eigene Namenstradition wäre, die Endung feminin anzupassen. Wir haben Friesen, wir haben Dänen in Deutschland. Warum lassen wir es eigentlich nicht zu, dass die Menschen unserer nationalen Minderheiten ihre Namenstradition beibehalten können, die sie von ihren Vorfahren geerbt haben? Da gibt es überhaupt keinen Gegengrund, und deshalb machen wir das möglich. Das ist eine gute Nachricht für viele, viele Menschen in unserem Land.

Ich möchte mich an dieser Stelle bei zwei Kollegen und einer Kollegin bedanken. Die Interessen der Sorben nimmt hier seit vielen Jahren insbesondere unser Kollege Torsten Herbst wahr, der der Erste war - das gestehe ich offen -, der mich auf diese Thematik angesprochen hat und das in Gang gebracht hat. Ich möchte mich auch bei der Kollegin Gyde Jensen bedanken, die als waschechtes Nordlicht natürlich immer für die Friesen streitet, wo sie geht und steht. Außerdem möchte ich mich natürlich bei Stefan Seidler bedanken, der hier quasi schon von Amts wegen die Interessen der dänischen Minderheit wahrnimmt und sich hier ebenfalls engagiert eingebracht hat.

Ich glaube, es ist eine gute Nachricht für unsere nationalen Minderheiten, dass sie ihre Namenstradition fortsetzen und ihren entsprechenden Namen auch in den Pass eintragen lassen können. Ich glaube, das macht unser Namensrecht ein Stückchen offener und toleranter. Das ist eine gute Nachricht, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Natürlich gibt es auch immer Gegenargumente. Ich bekomme auch kritische Zuschriften dazu. Aber das Interessante ist: Die Kritik bezieht sich fast nie auf den Inhalt. Meistens heißt es nur: Ist das eigentlich die wichtigste Frage?

Ich will Ihnen mal eins sagen: Natürlich ist das nicht die wichtigste Frage. Bei der jetzigen Weltlage, bei unserer Wirtschaftslage, bei dem, was wir im Energiesektor zu tun haben, was wir bei der inneren Sicherheit zu tun haben, ist das natürlich nicht die wichtigste Frage.

Aber wenn es möglich ist, etwas für Menschen Gutes zu tun, wenn man dafür niemandem etwas wegnehmen muss und wenn es darüber hinaus auch kein Geld kostet, dann ist es eine gute Sache, das deutsche Namensrecht freier, moderner und toleranter zu machen, und deshalb hoffe ich auf wohlwollende Beratungen.

Herzlichen Dank.

‒ Es gilt das gesprochene Wort! ‒