Im Auftrag des dritten Bund-Länder-Digitalgipfels hat die Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft“ das zivilprozessuale Verfahrensrecht vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung überprüft. An der Kommission waren neben dem Bundesministerium der Justiz und den Landesjustizverwaltungen auch Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft, der Anwaltschaft und der gerichtlichen Praxis sowie wichtiger Interessengruppen beteiligt. Die Kommission hat ihre Arbeit im Juli 2024 aufgenommen und Ende Januar 2025 ihren Abschlussbericht mit konkreten Handlungsempfehlungen zur Modernisierung des Zivilprozesses vorgelegt.