Das Rehabilitierungsverfahren dient der Überprüfung von rechtsstaatswidrigen strafrechtlichen Maßnahmen der DDR-Justiz und der Überprüfung anderer rechtsstaatswidriger Entscheidungen über Freiheitsentzug. Rechtsgrundlage der Rehabilitierung ist das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG). Damit soll den Betroffenen geholfen werden, die Opfer einer politisch motivierten Strafverfolgungsmaßnahme im Beitrittsgebiet geworden sind.