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- Empirische und rechtswissenschaftliche Untersuchung des möblierten Mietwohnungsmarktes
DokumenttypPublikation | Datum03. Juli 2023 | SchwerpunktthemaKaufen, Reisen, WohnenEmpirische und rechtswissenschaftliche Untersuchung des möblierten Mietwohnungsmarktes
Die Untersuchung kommt unter anderem zu folgenden Ergebnissen:
- Es gibt keine Indizien dafür, dass die Einführung der Mietpreisbremse zu einer systematischen Umwandlung von Leerwohnungen in möblierte Mietwohnungen geführt hat.
- Die Anwendung der Mietpreisbremse auf möblierte Wohnungen stellt weder außergerichtlich noch gerichtlich ein nennenswertes Streitthema dar.
- Bislang sind nur verhältnismäßig wenige Wohnungssuchende gezwungen, auf den möblierten Wohnungsmarkt auszuweichen, weil sie keine unmöblierte Wohnung finden. Um entsprechenden Ausweichzwängen entgegenzuwirken, empfiehlt die Studie eine Erhöhung des Wohnungsangebots.
- Es gibt in der Praxis gewisse Unsicherheit darüber, wann der mietrechtliche Tatbestand der Vermietung von Wohnungen „zum vorübergehenden Gebrauch“ (§ 549 Absatz 2 Nummer 1 BGB; Ausnahme von der sog. Mietpreisbremse) anwendbar ist.
- Die Einführung der Mietpreisbremse hat nicht generell dazu geführt, dass sich der Möblierungszuschlag für möblierte Wohnungen erhöht hat. Eine moderate Erhöhung ist nur bei möblierten Wohnungen zu beobachten, die mutmaßlich für den vorübergehenden Gebrauch bestimmt sind.
- Die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für möblierte Wohnungen ist in der Praxis schwierig. Die Untersuchung empfiehlt insoweit eine Erfassung bei der Erstellung von Mietspiegeln. Eine Pflicht zur Ausweisung des Möblierungszuschlags im Mietvertrag wird hingegen nicht für erforderlich gehalten.
- Vermieterinnen und Vermieter wie auch Mieterinnen und Mieter haben oft unzureichende Kenntnisse über die geltenden Regeln der Mietpreisbremse.