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DokumenttypPublikation | Datum21. März 2021Evaluierung der Strafvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels

Menschenhandel in all seinen Ausprägungen ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Seine Bekämpfung und die Unterstützung seiner Opfer werden durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nachdrücklich unterstützt.

Der eigentliche Menschenhandel (§ 232 StGB) und die ihm nachfolgenden Ausbeutungsformen (Zwangsprostitution, Zwangsarbeit sowie Ausbeutung der Arbeitskraft und Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung - §§ 232a bis 233a StGB) stellen schwere Straftaten dar. Die Strafvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels wurden im Jahr 2016 grundlegend umgestaltet und erweitert. Hierdurch sollte eine bessere Praxistauglichkeit den Strafvorschriften und insbesondere eine bessere Bekämpfung der Arbeitsausbeutung erreicht werden.