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- Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Bauträgervertragsrecht beim BMJV vom 19. Juni 2019
DokumenttypPublikation | Datum01. August 2019 | SchwerpunktthemaKaufen, Reisen, WohnenAbschlussbericht der Arbeitsgruppe Bauträgervertragsrecht beim BMJV vom 19. Juni 2019
Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode sieht vor, die Schutzlücken im Bauträgervertrag durch eine wirksame Absicherung des Bestellers für den Fall der Insolvenz des Bauträgers zu schließen und die Abnahme des Gemeinschaftseigentums zu erleichtern. Mit dem Auftrag, Empfehlungen zur Umsetzung des Koalitionsvertrages zu erarbeiten, hat das Bundesministerium der Justiz ( und für Verbraucherschutz) die Arbeitsgruppe Bauträgervertragsrecht betraut. Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe sollen dazu beitragen, das Bauträgervertragsrecht, das im BGB bisher nur bruchstückhaft geregelt ist, zu ergänzen und systematischer auszugestalten. Angestrebt ist ein ausgewogenes Regelungsmodell im Sinne eines Gesamtkompromisses. Dabei ist zu beachten, dass ein vordringliches Ziel der Regierungskoalition die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum ist. Das Regelungsmodell muss daher das Verbrauchervertrauen durch eine bessere Absicherung erhöhen, ohne die Bauträger unzumutbar zu belasten.
Die Arbeitsgruppe hat ihre Beratungen am 19. Juni 2019 abgeschlossen.