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DokumenttypPublikation | Datum07. Januar 2018 | SchwerpunktthemaVorsorge- und BetreuungsrechtForschungsvorhaben „Qualität in der rechtlichen Betreuung“
In dem Abschlussbericht vom 28. November 2017 sind die Ergebnisse aus den Befragungen der beruflichen und ehrenamtlichen Betreuer, der Betreuungsgerichte, Notariate (in Württemberg), Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine und aus den vertiefenden qualitativen Fallstudien zusammengetragen worden. Aus den umfangreichen Ergebnissen hat die Auftragnehmerin 54 Handlungsempfehlungen erarbeitet, die sich zum Teil an bestimmte Akteure des Betreuungswesens, zum Teil auch an den Gesetzgeber richten.
Das Bundesministerium der Justiz (und für Verbraucherschutz) hat Ende 2015 das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG) in Kooperation mit Frau Prof. Dr. Dagmar Brosey von der Technischen Hochschule Köln beauftragt, ein Forschungsvorhaben zum Thema „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ durchzuführen. Mit dem Forschungsvorhaben wurde im Wesentlichen untersucht, welche Qualitätsstandards in der Praxis der rechtlichen Betreuung eingehalten werden, ob und welche strukturellen Qualitätsdefizite in der beruflichen und ehrenamtlichen Betreuung vorliegen und auf welche Ursachen mögliche Qualitätsdefizite zurückgeführt werden können. Für die empirische Überprüfung hat die Auftragnehmerin im Rahmen des ersten Zwischenberichts ein Qualitätskonzept in der rechtlichen Betreuung sowie überprüfbare Indikatoren der Qualitätskriterien entworfen. Darüber hinaus wurde im Rahmen des zweiten Zwischenberichts das bestehende Vergütungssystem für Berufsbetreuer evaluiert. Dabei wurde insbesondere überprüft, ob die pauschalierten Stundenansätze den tatsächlichen Zeitaufwand abbilden.