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Die Wohnungseigentümerversammlung ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) das oberste Beschluss-, Willensbildungs- und Selbstverwaltungsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Wohnungseigentümer können Beschlüsse zu verschiedenen Angelegenheiten im Hinblick auf das gemeinschaftliche Eigentum fassen, insbesondere, wenn es um Angelegenheiten der laufenden Verwaltung geht.