Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist 1949 mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland entstanden. Seither arbeitet dieses Ministerium für den sozialen Rechtsstaat. Gesetze sollen die Freiheit des Einzelnen sichern, die Schwachen schützen,
für einen gerechten Ausgleich der Interessen sorgen und so den Frieden in unserer Gesellschaft erhalten.