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DokumenttypPressemitteilung | Datum08. September 2022 | SchwerpunktthemaMinisteriumProf. Dr. Andreas Korbmacher wird neuer Präsident des Bundesverwaltungsgerichts

Bisheriger Vizepräsident übernimmt die Gerichtsleitung

Prof. Dr. Andreas Korbmacher wurde heute zum Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts ernannt. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann überreichte die Ernennungsurkunde, die der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskabinetts ausgefertigt hat. Er folgt auf den am 30. Juni 2021 in Ruhestand getretenen Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:
„Mit Prof. Dr. Andreas Korbmacher übernimmt ein überaus erfahrener Verwaltungsrechtler die Leitung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Als Richter in allen Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in über drei Jahren als Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts ist er eine hervorragende Wahl für das Amt des Präsidenten unseres höchsten deutschen Verwaltungsgerichts. Ich wünsche ihm viel Freude und Erfolg in seiner neuen Funktion."

Prof. Dr. Andreas Korbmacher war seit 2019 Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts, davor seit 2008 Richter und seit 2017 Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht. Von 2003 bis 2008 war er zunächst Richter und dann Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Davor war Prof. Dr. Andreas Korbmacher nach Eintritt in den richterlichen Dienst des Landes Berlin Richter am Amtsgericht, Landgericht und Verwaltungsgericht sowie an den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin und an die Berliner Senatsverwaltung für Justiz abgeordnet.