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Das Strafrecht der Zukunft

Das Bundesministerium der Justiz hat eine Fachtagung zum Thema Strafrecht im neuen digitalen Zeitalter veranstaltet. Bei dieser beschäftigten sich die Teilnehmenden mit den rasanten Entwicklungen in den Bereichen des Metaverse und der Generativen KI und den Möglichkeiten und Herausforderungen, die sich daraus für das Strafrecht ergeben. „Welches Recht gilt im Metaverse? Wer ist im Sinne des Strafrechts verantwortlich, wenn durch den Einsatz einer selbstlernenden künstlichen Intelligenz Schäden entstehen? Und was gilt, wenn strafbare Handlungen durch Avatare begangen werden? All das sind wichtige Fragen für das Strafrecht der Zukunft", so Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann.

Datum 24. April 2024

Das Bundesministerium der Justiz hat eine Fachtagung zum Thema Strafrecht im neuen digitalen Zeitalter veranstaltet. Bei dieser beschäftigten sich die Teilnehmenden mit den rasanten Entwicklungen in den Bereichen des Metaverse und der Generativen KI und den Möglichkeiten und Herausforderungen, die sich daraus für das Strafrecht ergeben. „Welches Recht gilt im Metaverse? Wer ist im Sinne des Strafrechts verantwortlich, wenn durch den Einsatz einer selbstlernenden künstlichen Intelligenz Schäden entstehen? Und was gilt, wenn strafbare Handlungen durch Avatare begangen werden? All das sind wichtige Fragen für das Strafrecht der Zukunft", so Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann.

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Pressestatement des Bundesjustizministers und des Bayerischen Staatsministers für Justiz

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärte dazu am 06. Mai 2024:

„Neue Technologien eröffnen uns neue Chancen - und werfen zugleich neue Fragen an unser Recht auf. Welches Recht gilt im Metaverse? Wer ist im Sinne des Strafrechts verantwortlich, wenn durch den Einsatz einer selbstlernenden künstlichen Intelligenz Schäden entstehen? Und was gilt, wenn strafbare Handlungen durch Avatare begangen werden? All das sind wichtige Fragen für das Strafrecht der Zukunft. Wir müssen seine effektive Anwendung sicherstellen, um gegen Straftaten im Metaverse und durch Generative KI vorzugehen. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten wollen wir dazu ins Gespräch kommen. Wir wollen untersuchen, was getan werden kann, um für Kriminalitätsrisiken bestmöglich gewappnet zu sein. Wir werden uns auch dazu austauschen, wie wir die Möglichkeiten der KI für den Strafprozess bestmöglich nutzen können. Wichtig bei all dem: Das Finden der Balance zwischen effektiver Strafverfolgung und der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger auch im digitalen Raum.“

Der Bayerischen Staatsministers der Justiz Georg Eisenreich erklärte dazu am 06. Mai 2024:

„Wir stehen am Beginn eines neuen Zeitalters. Generative KI und künftig vielleicht das Metaverse haben die Kraft, die Gesellschaft zu verändern.
Leider sind Straftäter mit die Ersten, die neue technische Möglichkeiten nutzen. Deshalb muss sich das Strafrecht frühzeitig mit den neuen Möglichkeiten befassen. Das Metaverse darf kein rechtsfreier Raum sein. Deshalb brauchen wir Antworten auf neue Phänomene – Diebstahl virtueller Güter, oder der ganzen Identität, Terrorpropaganda oder Belästigung von Frauen und Kindern.

Auch das Missbrauchspotential künstlicher Intelligenz ist riesig. Mithilfe täuschend echter Videos und perfekt imitierter Stimmen können Betrüger bekannte Maschen wie CEO-Fraud oder Enkeltrickbetrug auf ein neues Level heben. Es wird auch immer leichter, Menschen, vor allem Frauen, per Deep Fake in pornografische Fotos oder Videos einzubauen. Die Digitalisierung eröffnet gleichzeitig den Ermittlerinnen und Ermittlern neue Chancen, die wir nutzen wollen. Dazu gehören beispielsweise virtuelle Tatortbegehungen oder das Auffinden von kinderpornografischen Inhalten mithilfe von KI.“