Navigation und Service

  1. Startseite
  2. Presse
  3. Alle Meldungen
  4. Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt

Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt

Die Bundesregierung hat am 11. März den Nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt begangen. Der Kampf gegen terroristische Gewalt und Extremismus ist eines der Hauptziele der Bundesregierung. Zudem soll der Umgang mit Betroffenen von Terroranschlägen empathischer und würdiger gestaltet werden.

Datum 11. März 2023

Die Bundesregierung hat am 11. März den Nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt begangen. Der Kampf gegen terroristische Gewalt und Extremismus ist eines der Hauptziele der Bundesregierung. Zudem soll der Umgang mit Betroffenen von Terroranschlägen empathischer und würdiger gestaltet werden.

Die Aufzeichnung des Livestreams sowie die Reden der Gedenkstunde finden Sie hier.

Die Gedenkveranstaltung zum Nationalen Gedenktag fand am 11. März 2023 in Berlin statt. Nach der Begrüßung durch den Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, teilten Betroffene von terroristischer Gewalt in einem Filmbeitrag ihre Erfahrungen. Im Anschluss daran hielt der Bundespräsident a. D., Joachim Gauck, die Gedenkansprache, an die sich eine Gedenkminute anschloss. Es folgte eine Rede des Bundesopferbeauftragten Pascal Kober, MdB. Die Gedenkstunde wurde instrumental von Elia Cohen-Weißert und Yonatan Cohen sowie gesanglich von Berk Altan begleitet.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt:
"Der Nationale Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt ist ein Zeichen unserer Einigkeit und unseres Mitgefühls mit den Betroffenen, Angehörigen und Freunden der Opfer. In ganz Europa wird heute dieses gemeinsame Zeichen gesetzt. Wir wollen mit diesem Tag zeigen: Wir werden von terroristischer Gewalt immer gemeinsam getroffen. Und deshalb wehren wir uns auch gemeinsam als Staat. Denn jeder Terroranschlag richtete sich auch gegen unseren liberalen Rechtsstaat, gegen unser Selbstverständnis als Gesellschaft und gegen alle Menschen, die hier miteinander in Frieden und Freiheit leben wollen. Aber Gewalt wird dies alles nicht erschüttern können. Von Terror und Mord lassen wir uns niemals spalten. Jeder der schrecklichen Anschläge bedeutete aber auch: Der Rechtsstaat hat unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht schützen können vor mörderischem Wahn, der in unserer Gesellschaft wachsen konnte. Es ist unsere Pflicht, aus diesem Versagen zu lernen und diese Aufgabe endet nicht."

Der Opferbeauftragte der Bundesregierung Pascal Kober erklärt:
"Wir begehen heute zum zweiten Mal den nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt. Wir gedenken all derer, die ihr Leben oder ihre Angehörigen durch einen Terroranschlag verloren haben - sei es im Inland oder im Ausland. Die Wunden sitzen tief, und auch wenn die Narben mit der Zeit verblassen, werden sie nie ganz verschwinden. Wir können das Geschehene nicht ungeschehen machen. Aber wir können unser Möglichstes tun, um die Betroffenen zu unterstützen. Der Gedenktag schafft Raum für ein gemeinsames Innehalten und Anteilnehmen. Dieser Gedenktag soll auch helfen, uns alle noch mehr für das Schicksal der Betroffenen zu sensibilisieren. Vor allem zeigt er: Wir vergessen sie nicht und wir stehen an ihrer Seite. Denn Terroranschläge richten sich gegen uns alle, gegen unsere Werte der Pluralität und Religionsfreiheit, gegen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Sie richten sich gegen unsere freie Gesellschaft, in der Menschen unterschiedlicher Herkunft und Identität frei miteinander leben."

Hilfe und Unterstützungsangebote für Betroffene von terroristischen und extremistischen Anschlägen finden Sie hier.

Die Bundesregierung hat die Einführung des Gedenktags im Februar 2022 beschlossen. Der Tag knüpft an den Europäischen Gedenktag für die Opfer von Terrorismus an, der nach den Bombenanschlägen in Madrid am 11. März 2004 eingeführt wurde. Seit 2005 gedenkt die Europäische Union jährlich den Opfern terroristischer Gräueltaten weltweit. Für den Tag wird Trauerbeflaggung an allen Dienstgebäuden des Bundes angeordnet.

Rede Bundesminister Dr. Marco Buschmann