- Startseite
- Presse
- Alle Meldungen
- Pakt für den digitalen Rechtsstaat
Pakt für den digitalen Rechtsstaat
Ein starker Rechtsstaat braucht eine gut ausgestatte und leistungsfähige Justiz. Um die Bundesländer bei der Modernisierung und Digitalisierung ihrer Justiz zu unterstützen, hat Bundesjustizminister Marco Buschmann einen "Pakt für den digitalen Rechtsstaat" vorgeschlagen. Trotz der krisenbedingt schwierigen Haushaltslage plant der Bund in den kommenden Jahren bis zu 200 Millionen Euro für Digitalisierungsprojekte in der Justiz zur Verfügung zu stellen. Bereits 2023 soll der Pakt mit einem Volumen von 50 Millionen Euro ausgestattet werden.
Ein starker Rechtsstaat braucht eine gut ausgestatte und leistungsfähige Justiz. Um die Bundesländer bei der Modernisierung und Digitalisierung ihrer Justiz zu unterstützen, hat Bundesjustizminister Marco Buschmann einen "Pakt für den digitalen Rechtsstaat" vorgeschlagen.
Ein starker Rechtsstaat braucht eine gut ausgestatte und leistungsfähige Justiz. Um die Bundesländer bei der Modernisierung und Digitalisierung ihrer Justiz zu unterstützen, hat Bundesjustizminister Marco Buschmann einen "Pakt für den digitalen Rechtsstaat" vorgeschlagen. Trotz der krisenbedingt schwierigen Haushaltslage plant der Bund in den kommenden Jahren bis zu 200 Millionen Euro für Digitalisierungsprojekte in der Justiz zur Verfügung zu stellen. Bereits 2023 soll der Pakt mit einem Volumen von 50 Millionen Euro ausgestattet werden.
„Bis zu 200 Millionen Euro werden wir den Ländern in den nächsten Jahren für Projekte zur Digitalisierung ihrer Justizbehörden bereitstellen. Denn: Nur ein Rechtsstaat, der technisch nicht hinterherhinkt, wird dauerhaft eine hohe Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern genießen.“
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann
Die Digitalisierung von Recht und Justiz macht vielen Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmern das Leben leichter. Sie erleichtert den Zugang zum Recht und schafft so Vertrauen in den Rechtsstaat.
Erste Gesetze sind bereits in Kraft: Eingeführt wurde u.a. die virtuelle Hauptversammlung im Aktienrecht. Außerdem sind Online-Gründungen von GmbHs und Handelsregisteranmeldungen mittels Videokommunikation endlich möglich.
Und wir modernisieren weiter: Gemeinsam mit den Ländern und den Bundesgerichten entwickelt das BMJ derzeit ein bundeseinheitliches System für Videoverhandlungen. Zusätzlich haben wir begonnen, ein zivilgerichtliches Onlineverfahren als neue Verfahrensart für Zivilansprüche zu entwickeln. Gearbeitet wird außerdem an einer digitalen Rechtsantragsstelle, um Anliegen und Anträge bei Gerichten mit Hilfe von Digitalwerkzeugen für alle Beteiligten einfacher zu gestalten.
Auch die e-Verkündung ist auf dem Weg – bereits ab 2023 sollen Bundesgesetze und -verordnungen elektronisch auf einer Internetplattform des Bundes verkündet werden. Das spart nicht nur eine große Menge an Papier und Ressourcen, sondern ermöglicht auch einen transparenten Zugriff auf die aktuellen Normtexte. Durch den Verzicht auf die Papierform beschleunigen wir gleichzeitig das Verkündungswesen.