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Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz beschlossen

Heute debattierte der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung über die Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Klar ist: Wir sind auf schwierige Situationen vorbereitet - gleichzeitig sind unsere Maßnahmen verhältnismäßig.

Datum 08. September 2022

Heute debattierte der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung über die Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Klar ist: Wir sind auf schwierige Situationen vorbereitet - gleichzeitig sind unsere Maßnahmen verhältnismäßig.

Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann:
"Wenn es nicht nötig ist, in Grundrechte einzugreifen, dann ist es nötig, nicht in Grundrechte einzugreifen."

Rede vom 8. September 2022 im deutschen Bundestag.

Schutzmaßnahmen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023

Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz - Grafik 1 Quelle: BMJ

Bundesweite Regelungen

  • Maskenpflicht in Zügen des Fernverkehrs
  • Maskenpflicht für Patienten und Besucher in Arztpraxen, Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern, Altenheimen und Pflegeeinrichtungen zum Schutz besonders gefährdeter Menschen
  • Immer ausgenommen von der Maske sind u. a. Kinder unter 6 Jahren und Personen, bei denen es medizinisch geboten ist


Optionale, weitergehende Schutzmaßnahmen der Länder

Länder-Werkzeugkasten 1

Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen können die Länder u. a. erlassen:

  • Maskenpflicht im ÖPNV
  • Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen
    Ausnahmen für Getestete zwingend, Ausnahmen für Geimpfte und Genesene möglich, einzelne Branchen können ausgenommenen werden
  • Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler erst ab der 5. Klasse und nur, wenn zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich

Länder-Werkzeugkasten 2

Nur bei einer konkreten Gefahr für kritische Infrastruktur (insb. Gesundheitssystem) und einem Landtagsbeschluss können die Länder u. a. erlassen:

  • Die Änderungen im Infektionsschutzgesetz bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrates.
  • Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn 1,5m-Abstand nicht einhaltbar
  • Hygienekonzepte für Betriebe, Einrichtungen und Ähnliches

Die Änderungen im Infektionsschutzgesetz bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrates.