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Dr. Hans-Josef Thesling wird neuer Präsident des Bundesfinanzhofs
Dr. Hans-Josef Thesling wurde am 25.01.2022 zum Präsidenten des Bundesfinanzhofs ernannt. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann überreichte die Ernennungsurkunde, die der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskabinetts ausgefertigt hat. Er folgt auf den am 31. Juli 2020 in Ruhestand getretenen Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff.
Dr. Hans-Josef Thesling wurde am 25.01.2022 zum Präsidenten des Bundesfinanzhofs ernannt. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann überreichte die Ernennungsurkunde, die der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskabinetts ausgefertigt hat. Er folgt auf den am 31. Juli 2020 in Ruhestand getretenen Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:
„Ich freue mich, dass mit Dr. Hans-Josef Thesling eine sehr erfahrene Führungspersönlichkeit die Leitung des Bundesfinanzhofs übernimmt. Neben seiner Erfahrung als Präsident am Finanzgericht in Düsseldorf bringt Herr Dr. Thesling auch langjährige Erfahrung als Abteilungsleiter im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen sowie in der Landtagsverwaltung Nordrhein-Westfalen mit. Das macht ihn zu einem Präsidenten, der sowohl die Entstehung als auch die Anwendung des Gesetzes hervorragend kennt. Ich wünsche ihm viel Freude und Erfolg in seiner neuen Funktion."
Vor seinem Wechsel an die Spitze des Bundesfinanzhofs leitete Dr. Hans-Josef Thesling seit dem 16. November 2018 die Abteilung Z (Personal und Recht) im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen. Zuvor war er von September 2016 an Präsident des Finanzgerichts Düsseldorf und übernahm dort den Vorsitz des 2. Senats. Von August 2005 an leitete Herr Dr. Thesling mehr als zehn Jahre den Geschäftsbereich bzw. die Abteilung I („Parlamentsdienste, Justitiariat, Immunitätsangelegenheiten, Verhaltensregeln für Abgeordnete“) in der Landtagsverwaltung Nordrhein-Westfalen. Seit dem März 2007 übte er zusätzlich die Funktion des stellvertretenden Direktors beim Landtag aus. Zuvor war Dr. Hans-Josef Thesling als Rechtsanwalt, im höheren Dienst der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie als Richter am Finanzgericht in Düsseldorf und als Referent in der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen tätig.