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Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge

Der Entwurf sieht insbesondere Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Einführungsgesetz zum BGB vor. Dort werden etwa die Vorgaben für die Kreditwürdigkeitsprüfung an die für Immobiliardarlehen geltenden Maßstäbe angeglichen, der Kündigungsschutz bei Dispositionskrediten verbessert und vorvertragliche Informationspflichten erweitert. Für den Abschluss von Allgemein-Verbraucherdarlehen soll künftig die Textform genügen. Weitere Anpassungen erfolgen im Wettbewerbs-, im Aufsichts- und im Preisangabenrecht. Weitere Regelungen zur Schuldnerberatung werden durch einen separaten Referentenentwurf geschaffen, der ebenfalls durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeitet wird.