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Gesetz zur Erhöhung der Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 27. Mai 2019, OG / PI, verbundene Rechtssachen C-508/18 und C-82/19 PPU, ECLI:EU:C:2019:456, Rn. 81 f. im Zusammenhang mit der Rolle der deutschen Staatsanwaltschaft als ausstellende Justizbehörde eines Europäischen Haftbefehls festgestellt, dass diese die Gewähr für unabhängiges Handeln unter anderem deshalb nicht biete, weil im GVG nicht näher geregelt sei, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form das Weisungsrecht ausgeübt werden könne.
Mit dem Gesetzentwurf soll den Kritikpunkten begegnet und das Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft ausdrücklich geregelt werden.