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Gesetz über die Statistiken der Strafrechtspflege des Bundes (Strafrechtspflegestatistikgesetz – StrafStatG)

Für die Statistiken der Strafrechtspflege gibt es derzeit keine gesetzliche Grundlage. Zudem kann der Informationsbedarf durch die vorhandenen Statistiken nur rudimentär erfüllt werden. Es sind deshalb sowohl die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage als auch grundlegende Verbesserungen der derzeitigen Erhebungen erforderlich.
Mit dem Strafrechtspflegestatistikgesetz soll gewährleistet werden, dass künftig aussagekräftige Daten für verschiedene Abschnitte des Strafverfahrens zur Verfügung stehen – vom strafrechtlichen Ermittlungsverfahren über die strafgerichtliche Entscheidung bis zur Erledigung der Strafvollstreckung. Die schon jetzt vorhandenen Erhebungsmerkmale in den IT-Fachverfahren, die in den Ländern für die elektronische Erfassung der statistischen Daten genutzt werden, sollen moderat ergänzt werden, um Datenlücken zu schließen. Eine sogenannte echte Personenzählung sowie die Durchführung von verlaufsstatistischen Analysen und Rückfalluntersuchungen sollen ermöglicht werden.