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Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern

Auf Grundlage der Evaluierung soll auch die ebenfalls zuletzt 2019 angehobene Vergütung für berufsmäßige Vormünder, Verfahrenspfleger, Umgangs-, Ergänzungs- und Nachlasspfleger erhöht werden. Vorgesehen ist darüber hinaus eine Erhöhung der jährlichen Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuern und Vormünder.

Den Evaluierungsbericht finden Sie hier.