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Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare

Während Notarinnen und Notare mit den Grundbuchämtern teilweise schon elektronisch kommunizieren, erfolgt die Kommunikation im Rahmen des Vollzugs eines Immobilienvertrags fast ausschließlich in Papierform und auf dem Postweg. Dieses Verfahren verzögert den Vollzug von Immobilienverträgen und verursacht einen deutlichen Mehraufwand dadurch, dass identische Daten mehrfach erhoben werden müssen: zum einen durch die Notarinnen und Notare im Rahmen der Vorbereitung des Vertragsentwurfs und zum anderen durch die beteiligten Stellen, die sie aus den übersandten Anträgen beziehungsweise Anzeigen und Urkunden erheben, um sie weiterzuverarbeiten. Hinzu kommt, dass ein papiergebundener Austausch der Vollzugsdokumente im elektronischen Rechtsverkehr mit den Grundbuchämtern für Medienbrüche sorgt: Notarinnen und Notare müssen die von den Gerichten und Behörden übersandten Dokumente digitalisieren, um sie im Grundbuchverfahren verwenden zu können. Und schließlich ist ein papiergebundener Austausch von Informationen und Bescheinigungen im Hinblick auf die Zahl der jährlichen Immobilienverträge ressourcenintensiv.

Außerhalb des Anwendungsbereichs von Immobilienverträgen stellen sich die gleichen Probleme immer dann, wenn Notarinnen und Notare mit den Gerichten im Zusammenhang mit der Genehmigung von Rechtsgeschäften kommunizieren oder den Finanzämtern Dokumente und Daten zur Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten übermitteln.

Ziel dieses Entwurfs ist die umfassende Digitalisierung des Austauschs von Dokumenten und Informationen zwischen Notarinnen und Notaren, Gerichten und Verwaltungsstellen anlässlich des Vollzugs eines Immobilienvertrags, zur gerichtlichen Genehmigung eines notariellen Rechtsgeschäfts oder zur Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten. Das reduziert Verwaltungsaufwand, vereinfacht das Verfahren und baut so Bürokratie ab. Zugleich setzt dies einen Impuls zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen.

Ein weiteres Ziel dieses Entwurfs ist es, vollständige Datensätze zu Immobilientransaktionen bei den Gutachterausschüssen und dem Statistischen Bundesamt zur Verfügung zu stellen. Eine vollständige Erhebung der preisbildenden Daten ist unter anderem für die Erstellung der Immobilienpreisindizes durch das Statistische Bundesamt von entscheidender Bedeutung. Zudem muss das Statistische Bundesamt der Europäischen Kommission (konkret: Eurostat) die Immobilienpreisindizes quartalsweise zur Verfügung stellen. Um die erforderlichen Daten erheben zu können, müssen die Beteiligten eines Immobilienvertrags den Gutachterausschüssen bestimmte Daten zum Grundstück mitteilen. In der Praxis hat sich allerdings gezeigt, dass diese Verpflichtung häufig nicht, zu spät oder nur teilweise erfüllt wird. Dies beeinträchtigt die Qualität der Datenerhebung derzeit erheblich. Zudem übermitteln Notarinnen und Notare und Beteiligte Daten überwiegend papiergebunden und unstrukturiert an die Gutachterausschüsse, was zu weiteren Verzögerungen führt.

Dieser Entwurf steht im Kontext der gefährdeten rechtzeitigen Erreichung der Ziele der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 „Transformation unserer Welt: die UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“. Der Entwurf trägt insbesondere zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 16 bei, den gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz zu gewährleisten und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen auf allen Ebenen aufzubauen.