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Verordnung zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung beim Bundesamt für Justiz in Verfahren zur Vollstreckung von Geldforderungen nach dem Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrag
Dem auf deutsche Seite zuständigen Bundesamt für Justiz (BfJ) wird es mit Inkrafttreten der Verordnung möglich sein, seine Verfahrensakten elektronisch zu führen. Außerdem wird der elektronische Rechtsverkehr mit dem BfJ zugelassen. Durch die vorgesehenen Regelungen wird die Vollstreckungshilfe mit der Schweiz weiter vereinfacht und beschleunigt. Auch für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und für Rechtsbeistände wird damit eine moderne Kommunikationsform angeboten, deren Nutzung freiwillig ist. Zuletzt ergeben sich durch die Digitalisierung Einsparpotentiale im Vergleich zum papierdominierten Verfahren. Diese Entlastungsmöglichkeiten sollen möglichst kurzfristig genutzt werden.