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Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens in Bezug auf den Wohnungseinbruchdiebstahl
Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurde die Auswertung der der Evaluierung zugrundeliegenden Daten auf das Jahr 2022 beschränkt. Hierdurch wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass insbesondere in den Jahren 2020 und 2021 aufgrund der Covid-19-Pandemie vermehrt im Homeoffice gearbeitet wurde, es zu einer Zunahme der Grenzkontrollen sowie teilweisen Grenzschließungen kam und es wahrscheinlich ist, dass diese Umstände Einfluss auf den Rückgang von Wohnungseinbruchdiebstählen hatten. Eine Einbeziehung der Daten aus den Jahren 2020 und 2021 – wie ursprünglich vom Gesetzgeber vorgesehen – hätte daher keine repräsentativen Daten geliefert.