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Modernisierung des Unterhaltsrechts
Das deutsche Unterhaltsrecht muss dringend reformiert werden. Es passt nicht mehr zur Lebensrealität vieler Trennungsfamilien. Ein Viertel der Kinder in Deutschland hat getrennt lebende Elternteile. Auch diese Eltern wollen ihre Kinder häufig gemeinschaftlich betreuen. Das geltende Unterhaltsrecht bildet diese Realität nicht ab.
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat Vorschläge erarbeitet für die seit langem geforderte – und im Koalitionsvertrag vereinbarte – Reform des Unterhaltsrechts. Ziel ist eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch durch das Unterhaltsrecht zu fördern. Dafür sollen die finanziellen Lasten der Betreuung von Kindern fairer verteilt werden. Wenn ein Elternteil substantielle Betreuungsleistungen erbringt, muss das Unterhaltsrecht dem Rechnung tragen: Die Zahlungspflichten beim Kindesunterhalt sollen dann nicht die gleichen sein wie bei Elternteilen, die kaum Betreuungsleistungen erbringen. Weitere Vorschläge für die geplanten Reform betreffen den sog. Betreuungsunterhalt und den notwendigen Selbstbehalt.