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Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung, der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung
Das Bundesministerium der Justiz hat am 15. Juni 2022 den Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung, der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung veröffentlicht.
Es besteht die Möglichkeit, bis zum 14. Juli 2022 zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen. Bitte beachten Sie hierbei auch die Hinweise im Versendungsschreiben vom 15. Juni 2022.
Mit der Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung erfolgt eine umfangreiche Überarbeitung der Formulare und der Forderungsaufstellungen für
- den Auftrag an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung von Geldforderungen,
- den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sowie
- den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und auf Erlass einer richterlichen Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen.
Die Formulare, die zuletzt 2014 bzw. 2016 geändert wurden, sollen zum einen an zwischenzeitlich geänderte gesetzliche Regelungen – insbesondere der Zivilprozessordnung – angepasst werden. Zum anderen sollen die Möglichkeiten der Digitalisierung besser ausgeschöpft werden. Die geplanten Änderungen verfolgen darüber hinaus das Ziel, die Nutzerfreundlichkeit der bereits existierenden Formulare zu erhöhen.
Zudem sollen ausführliche Ausfüllhinweise für die Formulare in gesonderten Hinweisblättern nach Inkrafttreten der geänderten Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz veröffentlicht werden.
Die Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung erfolgt aus rechtstechnischen Gründen; der Regelungsinhalt dieser Verordnung soll in die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung übernommen werden.
Die Änderung der Beratungshilfeformularverordnung (BerHFV) betrifft das Formular, das Beratungspersonen nutzen müssen, um einen Antrag auf Zahlung ihrer Vergütung zu stellen. Die Änderung dient vor allem dem Zweck, die elektronische Übermittlung des Formulars an das Gericht zu erleichtern, indem die Möglichkeit vorgesehen wird, das Vorliegen des Originals eines Berechtigungsscheins anwaltlich zu versichern. Mit der Änderung wird auf divergierende Rechtsprechung reagiert.
Die Änderung der Verbraucherinsolvenzformularverordnung verfolgt das Ziel, die Fassungsangabe in den Formularen zur Beantragung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens und Restschuldbefreiungsverfahrens im Nachgang zu den jüngsten gesetzlichen Änderungen klarstellend anzupassen.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier eingestellten Dokumenten um Entwürfe handelt, die nicht für die Beauftragung oder Antragstellung verwendet werden dürfen.