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Änderung von § 48 Absatz 4 WEG - Verschiebung des zertifizierten Verwalters um ein Jahr
Die Gesetzesänderung war von Bundesministerium der Justiz aufgrund ernstzunehmender Hinweise aus der Praxis auf den Weg gebracht worden, dass bei Beibehaltung der bisherigen Frist mit erheblichen Engpässen bei der Zertifizierung der Verwalterinnen und Verwalter zu rechnen sei und es nicht möglich erscheine, alle Verwalterinnen und Verwalter, die die Prüfung ablegen wollen, bis zum 1. Dezember 2022 zu prüfen. Mit der Verschiebung um ein Jahr soll die Situation entzerrt werden.
Das Gesetz wurde am 11. November 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet.