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Delegierte Verordnung betreffend Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Beteiligung der Verbände zum Entwurf der Europäischen Kommission zu einer Delegierten Verordnung betreffend Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten am 25. November 2022 einen Entwurf zu einer Delegierten Verordnung betreffend Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit der Gelegenheit zur Stellungnahme übermittelt. Der Entwurf basiert im Wesentlichen auf den technischen Vorarbeiten der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG). Die EFRAG hat insgesamt zwölf Draft European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vorgeschlagen und veröffentlicht:

  • zwei Standards mit allgemeinen bereichsübergreifenden Berichtsanforderungen (ESRS 1 und 2),
  • fünf Standards mit Berichtsanforderungen zu Umweltfaktoren (ESRS E1 bis E5),
  • vier Standards mit Berichtsanforderungen zu Sozial- und Menschenrechtsfaktoren (ESRS S1 bis S4), und
  • einen Standard mit Berichtsanforderungen zu Governance-Faktoren (ESRS G1).

Die European Sustainability Reporting Standards der EFRAG, die die Europäische Kommission zur Grundlage ihres Entwurfs für eine Delegierte Verordnung gemacht hat, sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.efrag.org/lab6

Verbänden und Fachkreisen wurde Gelegenheit gegeben, zu den Draft European Sustainability Reporting Standards der EFRAG Stellung zu nehmen.