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Evaluation des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes (UrhWissG)

§ 142 des Urheberrechtsgesetzes bestimmt, dass die Bundesregierung vier Jahre nach Inkrafttreten des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes dem Deutschen Bundestag über die Auswirkungen des Teils 1 Abschnitt 6 Unterabschnitt 4 des Urheberrechtsgesetzes (= §§ 60a bis 60h des Urheberrechtsgesetzes) Bericht erstattet. Diesen Bericht, den das Bundeskabinett am 4. Mai 2022 beschlossen hat, finden Sie untenstehend. Er beruht auf einer Konsultation der interessierten Kreise und Länderressorts. Die veröffentlichten Stellungnahmen dazu finden Sie ebenfalls untenstehend.

Zum Gesetzgebungsverfahren.