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Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche
Daher soll das strafrechtliche Regelwerk zur Bekämpfung der Geldwäsche verbessert und damit zugleich die am 2. Dezember 2018 in Kraft getretene Richtlinie (EU) 2018/1673 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche (ABl. L 284 vom 12.11.2018, S. 22; im Folgenden: Richtlinie) umgesetzt werden. Die Richtlinie legt Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen und Sanktionen zur Bekämpfung der Geldwäsche fest und ist bis zum 3. Dezember 2020 in nationales Recht umzusetzen.