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- Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 20. Februar 2008 zum Übereinkommen vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief
Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 20. Februar 2008 zum Übereinkommen vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief
Die Abwicklung eines Frachtvertrags nach der CMR erfolgt auf der Basis verschiedener Dokumente und Mitteilungen, insbesondere des Frachtbriefs. Aus verschiedenen Bestimmungen der CMR ergibt sich, dass insbesondere der Frachtbrief ein Papierdokument sein muss. Dies wird der Praxis in der Transportwirtschaft nicht mehr gerecht, die ihre Prozesse heute weitgehend digitalisiert hat oder weiter digitalisieren möchte. Um Rechtsunsicherheit zu vermeiden, ist eine Klarstellung erforderlich, nach welchen Modalitäten die Parteien eines CMR-Frachtvertrags rechtswirksam elektronisch kommunizieren können.