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Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften

Zur Erfüllung dieses Anliegens besteht in erster Linie das Bedürfnis, das Recht des Ermittlungsverfahrens an verschiedenen Stellen zu modernisieren. So sollen einerseits Regelungslücken im Bereich der strafprozessualen Ermittlungsbefugnisse behoben werden. Dies betrifft den Einsatz von sogenannten automatisierten Kennzeichenlesesystemen (AKLS) im öffentlichen Verkehrsraum zu Fahndungszwecken, aber auch das im Kern seit Schaffung der Strafprozessordnung (StPO) unveränderte Recht der Postbeschlagnahme. An anderer Stelle erlauben die geänderten Rahmenbedingungen hingegen Einschränkungen des Anwendungsbereichs von Verfahrensregelungen, so etwa der Rechtsinstitute der Sicherheitsleistung und des Zustellungsbevollmächtigten.

Daneben bedürfen die umfangreichen Reformwerke der letzten Jahre in neu gestalteten Bereichen des Strafverfahrens punktueller Nachsteuerungen.