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Regelungsvorschlag zur Abgrenzung nichtkommerzieller Kommunikation zur Information und Meinungsbildung von geschäftlichen Handlungen (Influencer)
Sofern eine Stellungnahme eingereicht werden soll, bittet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz um Übersendung bis zum 13. März 2020 an IIIB5@bmj.bund.de und eine Mitteilung, ob die Verfasser mit der Veröffentlichung der Stellungnahme einverstanden sind.