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Gesetz zu dem Pekinger Übereinkommen und dem Pekinger Protokoll von 2010

In den Verträgen enthalten sind daher Vorgaben zu Straftatbeständen sowie Regelungen zu Gerichtsbarkeit, Auslieferung und Rechtshilfe, die auf bestimmte Handlungen, wie etwa die widerrechtliche Inbesitznahme eines Luftfahrzeugs oder den Abwurf bestimmter gefährlicher Stoffe aus einem Luftfahrzeug, Anwendung finden sollen. Entsprechende Vorschriften sind im deutschen Recht bereits enthalten, sodass Deutschland sowohl dem Übereinkommen als auch dem Protokoll ohne Änderungen des nationalen Rechts beitreten kann.