Navigation und Service

  1. Startseite
  2. Service
  3. Gesetzgebung
  4. Dritte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung

Dritte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung

Das ist zuletzt geschehen durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 12. September 2019 (BGBl. I S. 1393), und zwar für die Jahre 2020 und 2021. Da das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum von Kindern für 2021 nach dem nunmehr veröffentlichten 13. Existenzminimumbericht monatlich 17 Euro über dem für 2021 vorgesehenen Mindestunterhalt liegt, ist eine Korrektur für das Jahr 2021 notwendig.