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Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des HNS-Übereinkommens 2010 und zur Änderung des Ölschadengesetzes, der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung, des Seeaufgabengesetzes und des Handelsgesetzbuchs

Das Übereinkommen regelt die Haftung und Entschädigung nach Unfällen von Seeschiffen, die HNS (Hazardous and Noxious Substances – gefährliche und schädliche Stoffe) transportieren. Es sieht eine Versicherungspflicht vor, ebenso die Pflicht, die importierten Mengen von HNS mitzuteilen. Mit diesem Gesetz sollen die notwendigen Vorschriften insbesondere über die Versicherungspflicht des Schiffseigentümers und über die Mitteilungspflicht der Importeure der erfassten Güter erlassen werden.

Im Ölschadengesetz fehlt bislang ein Gerichtsstand für Schadensfälle, die sich in der ausschließlichen Wirtschaftszone ereignen; die Sanktionsregelungen sind zudem nicht ausreichend effektiv.