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Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
Um das Potential und die Chancen, die die Digitalisierung für die Justiz bietet, noch besser als bisher zu nutzen, soll eine möglichst umfassende und medienbruchfreie Kommunikation aller Akteurinnen und Akteure mit den Gerichten auf elektronischem Weg ermöglicht werden. Die Hürden bei der Übermittlung elektronischer Dokumente für Beteiligte, die bisher keinen Zugang zu einem sicheren Übermittlungsweg mit den Gerichten haben, erschweren den elektronischen Rechtsverkehr. Sie sollen durch Einrichtung weiterer sicherer Übermittlungswege für alle Beteiligten abgebaut werden. Auf breiter Basis können damit Dokumente auf elektronischem Weg an die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden übersendet und auch umgekehrt elektronisch adressiert werden. Der Zugang zum Recht wird auf zusätzliche digitale Zugangsmöglichkeiten erstreckt und auf diese Weise werden Medienbrüche bei der elektronischen Aktenbearbeitung vermieden, Arbeitsabläufe optimiert und Verfahren effizienter.