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Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes
Die Rechtsgrundlage dafür wird mit Wirkung ab Januar 2020 geändert. Die Durchführung der aufgehobenen Verordnung erfolgte nach Maßgabe des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes. Die Durchführung der neuen Verordnung bedarf einer Anpassung dieses Gesetzes, was wiederum weitere Folgeänderungen auslöst. Außerdem soll mit dem Gesetz eine Rechtsgrundlage zur elektronischen Aktenführung und elektronischen Kommunikation für diejenigen Aufgabenbereiche des Bundesamts für Justiz (BfJ) geschaffen werden, für die eine entsprechende Regelung noch nicht existiert.