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Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich stets für die Schaffung dieser gemeinsamen Mindeststandards innerhalb der Europäischen Union eingesetzt. Die Umsetzung der Richtlinie soll mit dem vorliegenden Entwurf insbesondere durch Änderungen im Jugendgerichtsgesetz (JGG) und punktuell in der Strafprozessordnung (StPO), dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) und dem Gerichtskostengesetz (GKG) erfolgen.