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Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen

Zudem sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass künftig das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme von den Genitalien, dem Gesäß, der weiblichen Brust oder der diese Körperteile bedeckenden Unterbekleidung einer anderen Person strafbar ist, wenn diese (zum Beispiel durch die Kleidung oder ein Handtuch) gegen Anblick geschützt sind. Nach der bisherigen Rechtslage können sich Betroffene gegen heimliche Bildaufnahmen zivilrechtlich wehren und beispielsweise die Löschung verlangen. Daneben kann „Upskirting“ als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Strafbar war dieses Verhalten in der Regel bislang nicht.