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Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte

Mit den neuen Regelungen sollen die betroffenen Kapitalmarktunternehmen daher verpflichtet werden, ihre Jahres- und Konzernabschlüsse sowie ihre Lage- und Konzernlageberichte elektronisch im „ESEF“ offenzulegen. Die neuen Formatvorgaben sollen – im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben – erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse sowie Lage- und Konzernlageberichte anzuwenden sein, die für das nach dem 31. Dezember 2019 beginnende Geschäftsjahr aufgestellt werden.