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Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung

Er sieht hierzu eine Erhöhung der seit mehr als 13 Jahren unveränderten Vergütung der beruflichen Betreuer um durchschnittlich 17 Prozent in einem modernisierten System von monatlichen Fallpauschalen vor. Die Fallpauschalen lassen im Vergleich zum bisherigen Einzelabrechnungssystem mehr Möglichkeiten zu, besonderen Anforderungen innerhalb der Betreuungskonstellationen gerecht zu werden und auch in der Vergütung darauf angemessen zu reagieren.