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Gesetz zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags
Im Zuge der Neufassung sind das mit dem Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben für Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung neu geschaffene Verfahren für einen Wechsel der Geschlechtszugehörigkeit nach § 45b des Personenstandsgesetzes (PStG) und das Verfahren bei Änderung des Geschlechtseintrags bei transgeschlechtlichen Personen einander anzugleichen, soweit dies aufgrund der unterschiedlichen Ausgangssituation der beiden Personenkreise möglich und geboten erscheint. Da viele Betroffene den bisherigen Regelungsstandort im TSG – einem Sondergesetz – als diskriminierend empfanden, werden die Regelungen für die Änderung eines Geschlechtseintrags insgesamt für beide Gruppierungen in das Bürgerliche Gesetzbuch überführt. Das TSG kann dann aufgehoben werden.