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Gesetz zur Reform des Vormundschaftsrechts
Hinzu kommt, dass das 1992 eingeführte Betreuungsrecht vor allem zur Vermögenssorge auf die Regelungen für den Vormund verweist. Dies führt zur Unübersichtlichkeit des Gesetzes und birgt für den Rechtsanwender etliche Probleme. Nunmehr soll das Vormundschaftsrecht umfassend reformiert werden, um die Personensorge für Minderjährige zu stärken und die Vorschriften zur Vermögenssorge vor allem für den Betreuer zu modernisieren.