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Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Diese gesetzlichen Neuregelungen bedürfen konzeptioneller Angleichungen im Ehe- und Lebenspartnerschaftsrecht sowie im internationalen Privatrecht. Zusätzlich sind weitere personenstandsrechtliche Regelungen erforderlich.

Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist es, die einheitliche Umsetzung der Umwandlung von Lebenspartnerschaften in Ehen zu gewährleisten, Unklarheiten zu beseitigen und nicht mehr erforderliche Regelungen aufzuheben.