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Zweite Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen

Mit dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom 17. Juli 2015 und der insoweit in § 277 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs vom Gesetzgeber angeordneten Neudefinition der Umsatzerlöse sind weitere klarstellende Anpassungen der Pflege-Buchführungsverordnung und der Krankenhaus-Buchführungsverordnung notwendig geworden, die seinerzeit im Gesetzgebungsverfahren noch nicht berücksichtigt wurden. Diese Anpassungen sollen nunmehr nachgeholt werden.