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Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
Begleitend soll mit dem Entwurf für die Berufsgeheimnisträger im Bereich der rechtsberatenden Berufe normiert werden, unter welchen Voraussetzungen sie Dienstleistungen auslagern dürfen, bei deren Erbringung der Dienstleister Kenntnis von Daten erhält, die der Verschwiegenheit unterliegen. Hierbei soll auch festgelegt werden, welche Pflichten dabei im Hinblick auf die Wahrung der Verschwiegenheit zu beachten sind. Hierzu sollen die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Bundesnotarordnung und die Patentanwaltsordnung angepasst werden.