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Drittes Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung

Mit der Neufassung des § 104 InsO in der Entwurfsfassung (InsO-E) werden die durch das Urteil des Bundesgerichtshofs entstandenen Rechtsunsicherheiten beseitigt. Grund, Trag- und Reichweite der Zulässigkeit des vertraglichen Liquidationsnettings werden klarstellt. Es handelt sich um Klarstellungen, weil auch die Neufassung dem Zweck entspricht, den bereits der Gesetzgeber der Insolvenzordnung mit dieser Vorschrift verfolgt hat.